1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

1.1 Korrektheit und Ehrlichkeit

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI handelt unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, der Berufsethik sowie der betrieblichen Bestimmungen, Verfahren und Regelungen. Die Verfolgung der Interessen des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI kann niemals ein Verhalten rechtfertigen, das den Grundsätzen der Korrektheit und Ehrlichkeit widerspricht. Aus diesem Grund wird jede Form von Vorteil oder Geschenk, das erhalten oder angeboten wird und als Mittel zur Beeinflussung der Unabhängigkeit des Urteils und des Verhaltens der beteiligten Parteien verstanden werden könnte, abgelehnt.

Ebenso ist auf den IT-Geräten des Unternehmens jede Verwendung von Produkten untersagt, die nicht offiziell vom Unternehmen erworben wurden, sowie die unerlaubte Vervielfältigung geschützter Computerprogramme.

1.2 Unparteilichkeit

In den Beziehungen zu allen Geschäftspartnern vermeidet der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI jede Diskriminierung aufgrund von Alter, rassischer oder ethnischer Herkunft, Nationalität, politischen Überzeugungen, religiösem Glauben, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Gesundheitszustand seiner Ansprechpartner.

1.3 Professionalität und Förderung der Humanressourcen

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI gewährleistet bei der Ausführung der seinen Mitarbeitern übertragenen Aufgaben ein angemessenes Maß an Professionalität. Zu diesem Zweck fördert und entwickelt der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI die Kompetenzen seiner Mitarbeiter und stellt ihnen Möglichkeiten zur Schulung, beruflichen Weiterbildung und persönlichen Entwicklung zur Verfügung.

1.4 Vertraulichkeit

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI gewährleistet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen Informationen.

Den Mitarbeitern des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI ist es untersagt, vertrauliche Informationen für Zwecke zu verwenden, die nicht mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

1.5 Interessenkonflikte

Bei der Ausübung sämtlicher Tätigkeiten ist der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI bestrebt, tatsächliche oder auch nur potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Als „Interessenkonflikt“ gelten neben den gesetzlich definierten Fällen auch Situationen, in denen ein Mitarbeiter ein anderes als das Interesse des Unternehmens verfolgt, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen.

1.6 Gesundheitsschutz

Den Mitarbeitern, deren körperliche und moralische Unversehrtheit für den Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI einen vorrangigen Wert darstellt, werden Arbeitsbedingungen gewährleistet, die die Würde des Einzelnen respektieren, sowie sichere und gesunde Arbeitsumgebungen unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die gesundheitliche Überwachung der Arbeitnehmer wird durch Maßnahmen gewährleistet, die den nationalen, regionalen und provinziellen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren entsprechen.

1.7 Nachhaltigkeit

Im Rahmen der festgelegten Unternehmensstrategien entscheidet sich der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI dafür, soziale und ökologische Aspekte bei der Ausübung seiner Tätigkeiten verstärkt zu berücksichtigen und den Weg der Nachhaltigkeit zu verfolgen. Im Einklang mit dieser Entscheidung werden die Werte, die das Verhalten des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI bestimmen, sowie die im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich umgesetzten Maßnahmen transparent kommuniziert.

1.8 Umweltschutz

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI setzt sich für den Schutz der Umwelt als vorrangiges Gut ein. Zu diesem Zweck richtet der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI seine Entscheidungen so aus, dass die Vereinbarkeit zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und ökologischen Anforderungen gewährleistet wird, und zwar nicht nur unter Einhaltung der geltenden Vorschriften, sondern auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung und der besten Erfahrungen auf diesem Gebiet.

1.9 Beziehungen zu Dritten

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI und seine Mitarbeiter müssen vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die verfügbaren Informationen, einschließlich finanzieller Informationen, über Geschäftspartner, Lieferanten, Partner und Berater prüfen, um deren Seriosität und die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit festzustellen. Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI lehnt Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen ab, deren moralische Integrität nicht nachgewiesen oder zweifelhaft ist.

1.10 Schulung der Mitarbeiter

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI stellt seinen Mitarbeitern eine angemessene Schulung im Bereich der administrativen Verantwortlichkeit zur Verfügung, einschließlich der damit verbundenen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Mitarbeiter mit verantwortlichen Funktionen sind verpflichtet, an vom Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI organisierten Kursen, Besprechungen und Schulungsprogrammen teilzunehmen.

1.11 Beiträge und Sponsoring

Aktivitäten, für die der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI Sponsoringleistungen gewähren kann, müssen Themen von gesellschaftlichem Wert betreffen. Bei der Bewertung der Angebote, denen sich das Unternehmen anschließt, achtet die Unternehmensleitung des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI besonders auf mögliche individuelle oder betriebliche Interessenkonflikte.

2. ANWENDUNGSBEREICHE

Kapitel I – Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

2.1 Vertragsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten

Die Vertragsbeziehungen und die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI beruhen auf den Grundsätzen der Korrektheit und Ehrlichkeit, Professionalität, Transparenz und größtmöglichen Zusammenarbeit. Gegenüber Kunden und Lieferanten ist ein Verhalten einzuhalten, das den vertraglichen und regulatorischen Bestimmungen entspricht. Dabei sind die geschäftliche und berufliche Zuverlässigkeit von Lieferanten und Geschäftspartnern zu überprüfen. Im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz muss zudem die Koordination zwischen Auftraggeber und Lieferant hinsichtlich der Ermittlung und Handhabung von Gefahren durch gegenseitige Beeinträchtigungen gemäß den Bestimmungen des italienischen Gesetzesdekrets D.Lgs. 81/2008 gewährleistet werden. Direkte oder indirekte Beziehungen zu Personen, die mit Organisationen verbunden sind, bei denen der Verdacht besteht, außerhalb der gesetzlichen Grenzen tätig zu sein, sind untersagt.

Etwaige Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem Verantwortlichen des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI zu melden.

2.2 Kundenzufriedenheit

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI betrachtet die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards seiner Dienstleistungen und die größtmögliche Kundenzufriedenheit als wesentlich. Die angewandten internen Verfahren unterstützen diese Ziele. Im Bereich von Lebensmitteln und Agrarprodukten ist Folgendes untersagt:

- der Verkauf von Produkten, die von den deklarierten Produkten abweichen;

- die Herstellung und der Verkauf von Lebensmitteln, deren Wesen oder Zusammensetzung verändert wurde oder die andere Stoffe enthalten als diejenigen, die gesetzlich für ihre Zusammensetzung vorgeschrieben sind;

- die Herstellung und der Verkauf von Agrar- und Lebensmittelprodukten mit verfälschter oder gefälschter geografischer Herkunft. Etwaige Reklamationen werden mit größtmöglicher Schnelligkeit und Sorgfalt bearbeitet.

2.3 Anerkennung des Ethikkodex durch Lieferanten und externe Mitarbeiter

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI fordert Lieferanten und externe Mitarbeiter dazu auf, diesen Ethikkodex zur Kenntnis zu nehmen, der mit geeigneten Mitteln und Kommunikationsinstrumenten bekannt gemacht wird.

Kapitel II – Beziehungen zu Mitarbeitern

2.4 Personalmanagement

Befristete und unbefristete Mitarbeiter werden mit einem ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag beschäftigt. Jegliche Form von illegaler Beschäftigung und Ausbeutung wird nicht toleriert. Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI vermeidet jede Form von Diskriminierung sowohl bei der Auswahl als auch bei der Verwaltung und beruflichen Entwicklung des Personals. Die beruflichen Profile der Bewerber werden ausschließlich im Hinblick auf die Interessen des Unternehmens bewertet. Bei Beginn und während des Arbeitsverhältnisses erhält das Personal klare und spezifische Informationen über die rechtlichen und vergütungsbezogenen Aspekte. Während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erhält es Anweisungen, die es ihm ermöglichen, die Art seiner Aufgabe zu verstehen und sie entsprechend seiner Qualifikation angemessen auszuführen. Die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses entsprechen den Bestimmungen des jeweils angewandten nationalen und provinziellen Tarifvertrags.

2.5 Sicherheit und Gesundheit

Die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie der Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sind Themen, denen der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI aufgrund ihrer Bedeutung besondere Aufmerksamkeit widmet. Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI gewährleistet ein Arbeitsumfeld, das den geltenden Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz (D.Lgs. 81/08) entspricht, indem die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken überwacht, gesteuert und verhindert werden. Die grundlegenden Präventionsgrundsätze und -kriterien, auf deren Grundlage Entscheidungen jeder Art und auf jeder Ebene im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen werden, sind folgende:

- Risiken vermeiden;

- nicht vermeidbare Risiken bewerten;

- Risiken entsprechend den durch den technischen Fortschritt erworbenen Erkenntnissen auf ein Minimum reduzieren;

- Risiken an ihrer Quelle bekämpfen;

- ergonomische Grundsätze bei der Arbeitsorganisation beachten und die Arbeit an den Menschen anpassen, insbesondere bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Auswahl der Arbeitsmittel und der Festlegung der Arbeits- und Produktionsmethoden, um insbesondere monotone und sich wiederholende Arbeit zu vermindern und deren Auswirkungen auf die Gesundheit zu reduzieren;

- den jeweiligen Stand der Technik berücksichtigen;

- gefährliche Faktoren durch ungefährliche oder weniger gefährliche ersetzen;

- den Arbeitnehmern geeignete persönliche Präventions- und Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, die den zu verhindernden Risiken, den Arbeitsbedingungen sowie den Anforderungen und Bedürfnissen des Arbeitnehmers entsprechen;

- die Prävention so planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und der Einfluss der Arbeitsumgebung in einem kohärenten Gesamtkonzept miteinander verbunden werden;

- kollektiven Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen geben;

- den Arbeitnehmern angemessene Anweisungen erteilen;

- die gesundheitliche Überwachung der Arbeitnehmer gewährleisten;

- an Beratungen und regelmäßigen Sitzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz teilnehmen;

- Arbeitnehmern, Führungskräften, Vorgesetzten und Arbeitnehmervertretern für Sicherheit angemessene und ausreichende Informationen, Schulungen und Unterweisungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereitstellen. Die spezifische Schulung und Unterweisung muss bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses oder bei Beginn des Einsatzes im Falle von Arbeitnehmerüberlassung, bei Versetzung oder Änderung der Aufgaben sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Technologien und neuer gefährlicher Stoffe und Zubereitungen erfolgen. Die Unterweisung wird von einer fachkundigen Person am Arbeitsplatz durchgeführt. Die Schulung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter muss entsprechend der Entwicklung bestehender oder dem Auftreten neuer Risiken regelmäßig wiederholt werden. Der Inhalt der Schulungen muss für die Arbeitnehmer leicht verständlich sein und ihnen ermöglichen, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erwerben;

- geeignete Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitsniveaus planen, auch durch die Einführung bewährter Verfahren;

- Notfallmaßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung der Arbeitnehmer sowie bei schwerer und unmittelbarer Gefahr vorsehen;

- Warn- und Sicherheitszeichen verwenden;

- die regelmäßige Wartung von Arbeitsumgebungen, Geräten und Anlagen sicherstellen, insbesondere der Sicherheitseinrichtungen gemäß den Angaben der Hersteller. Grundlage dieser Grundsätze und Kriterien sind die allgemeinen Grundsätze zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gemäß Art. 6 Abs. 1 und 2 der Europäischen Richtlinie Nr. 89/391, der sogenannten „Rahmenrichtlinie“, sowie die allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß Art. 15 Abs. 1 ff. des D.Lgs. 81/2008.

Jede Tätigkeit des Unternehmens und der einzelnen Beteiligten muss sowohl auf Führungsebene bei der Entscheidungsfindung als auch auf operativer Ebene bei deren Umsetzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze ausgerichtet sein. Arbeitnehmer, die in unterschiedlicher Funktion im Unternehmen tätig sind, sind verpflichtet, dem Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI alle Informationen mitzuteilen, die für eine angemessene Überwachung der Organisation und Verwaltung des Arbeitssicherheitssystems erforderlich sind, sowie jegliche Störungen dieses Systems zu melden. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmer verpflichtet, Maschinen und Anlagen, persönliche Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß zu verwenden; jede Arbeitssituation, die eine schwere und unmittelbare Gefahr darstellt, sowie jeden Defekt an den Schutzsystemen zu melden; an der Erfüllung der Anforderungen des Gesundheitsschutzes mitzuwirken, damit der Arbeitgeber gewährleisten kann, dass Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen sicher und frei von Risiken sind; sowie gemeinsam mit dem Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.

2.6 Datenschutz und IT-Sicherheit

Die personenbezogenen Daten interner und externer Mitarbeiter werden unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften verarbeitet und auf eine Weise verwaltet, die gegenüber den betroffenen Personen größtmögliche Transparenz und gegenüber Dritten – außer bei gerechtfertigten Gründen – Unzugänglichkeit gewährleistet. Das lokale IT-System wird so verwaltet, dass ein betriebliches Informationssicherheitssystem gewährleistet wird, das technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Informationen und der Ressourcen umfasst, die für deren Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung eingesetzt werden. Daher ist es untersagt, Verhaltensweisen vorzunehmen, daran mitzuwirken oder diese zu verursachen, die einzeln oder gemeinsam unmittelbar oder mittelbar Straftatbestände gemäß Art. 24-bis des D.Lgs. 231/01 erfüllen.

Kapitel III – Verhalten des Personals und der internen Mitarbeiter

2.7 Allgemeines Kriterium

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI verlangt von seinen Mitarbeitern in jeder Phase ihrer beruflichen Tätigkeit ein rechtlich, professionell und ethisch korrektes sowie loyales Verhalten. Kein Grund und kein Umstand kann ungerechtes oder unehrliches Verhalten rechtfertigen.

Ein solches korrektes Verhalten ist auch im Falle eines Strafverfahrens gegen eine dem Unternehmen angehörende Person einzuhalten, um Handlungen zu vermeiden, die den Straftatbestand gemäß Art. 25-novies des D.Lgs. 231/01 erfüllen könnten, nämlich die Veranlassung, gegenüber der Justizbehörde keine oder falsche Aussagen zu machen.

2.8 Vertraulichkeit

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Vertraulichkeit nicht öffentlicher Informationen zu wahren, von denen er aufgrund seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt hat. Eine unbegründete Weitergabe dieser Informationen an Dritte innerhalb oder außerhalb des Unternehmens ist untersagt. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich denjenigen Personen mitgeteilt werden, die sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben kennen müssen, und dies unter Einhaltung der geltenden Vorschriften einschließlich der internen Unternehmensregelungen.

2.9 Kommunikation

Jede Kommunikation muss wahrheitsgemäß, klar, präzise, zeitnah und korrekt sein. Kein Mitarbeiter darf ohne ausdrückliche Genehmigung Erklärungen gegenüber externen Personen oder Stellen abgeben, die das Unternehmen betreffen.

2.10 Schutz von Informationen

Vertrauliche Informationen und Dokumente – wie beispielsweise personenbezogene Daten der Gesellschafter und Kunden oder Projekte, Strategien und das Know-how des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI – müssen mit größter Sorgfalt aufbewahrt und kontinuierlich angemessen geschützt werden, entsprechend den Anweisungen und Verfahren, die für die jeweiligen Bereiche festgelegt wurden. Im Rahmen dieser Regeln ist insbesondere Folgendes untersagt:

- unbefugt auf die IT- oder Telekommunikationssysteme öffentlicher oder privater Stellen zuzugreifen;

- unbefugt auf das eigene lokale IT-System (PC) oder Telekommunikationssystem zuzugreifen, um Daten und/oder Informationen zu verändern und/oder zu löschen;

- betrügerische Tätigkeiten zur Überwachung, Behinderung oder Unterbrechung von Kommunikationen über IT- oder Telekommunikationssysteme öffentlicher oder privater Stellen durchzuführen, um vertrauliche Informationen zu erlangen;

- Daten, Informationen oder Programme privater oder öffentlicher Stellen oder von Einrichtungen des öffentlichen Interesses zu verändern und/oder zu löschen;

- Informationen, Daten sowie IT- oder Telekommunikationsprogramme Dritter zu beschädigen;

- IT- oder Telekommunikationssysteme von öffentlichem Interesse zu zerstören, zu beschädigen oder unbrauchbar zu machen.

Daher müssen die Mitarbeiter und Berater des Unternehmens:

- Informationen, Anwendungen und Geräte ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden;

- IT-Geräte ohne vorherige Genehmigung des Unternehmensverantwortlichen weder verleihen noch an Dritte weitergeben;

- vermeiden, den eigenen PC unbeaufsichtigt und/oder für andere zugänglich zu lassen oder anderen Personen, wie Familienmitgliedern oder Freunden, dessen Nutzung zu gestatten;

- die vorgesehenen Verfahren und Standards einhalten und den zuständigen Stellen unverzüglich jede ungewöhnliche Nutzung und/oder Funktionsstörung der IT-Ressourcen melden;

- alle weiteren spezifischen Vorschriften hinsichtlich des Zugangs zu Systemen und des Schutzes des Daten- und Anwendungsbestands des Unternehmens beachten.

2.11 Geschenke und Zuwendungen

Kein Mitarbeiter und/oder Beschäftigter darf direkt oder indirekt Geldbeträge oder andere Vorteile – einschließlich Geschenke oder Zuwendungen, ausgenommen Gegenstände von rein symbolischem Wert – von Personen annehmen, verlangen, versprechen, anbieten oder gewähren, die die öffentliche Verwaltung vertreten, beispielsweise staatliche Beamte, Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen, Gesundheitsbehörden, Ordnungskräfte, Feuerwehr usw., auch nicht infolge unzulässiger Einflussnahme. Den Mitarbeitern ist es selbstverständlich ebenfalls untersagt, Vertretern der öffentlichen Verwaltung geschäftliche Geschenke, Zuwendungen oder andere Vorteile anzubieten, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen könnten und deren Bekanntwerden dem Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI auch nur hinsichtlich seines Ansehens schaden könnte.

2.12 Nutzung von Unternehmenseigentum

Dem Personal stehen verschiedene Vermögensgegenstände im Eigentum des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI zur Verfügung. Diese dürfen ausschließlich für dienstliche und nicht für private Zwecke verwendet werden und müssen sachgerecht und verantwortungsvoll genutzt werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sämtliche Vermögensgegenstände an den Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI zurückzugeben.

2.13 Achtung der Würde des Menschen und des angemessenen Verhaltens am Arbeitsplatz

Jeder Mitarbeiter ist sowohl im Umgang mit unterstellten Mitarbeitern als auch mit Vorgesetzten und generell gegenüber allen Kollegen verpflichtet, ein Verhalten zu zeigen, das der Würde des Menschen und dem Anstand der Orte entspricht, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird. Der Verantwortliche des Landwirtschaftsbetriebs BLANDINI GIOVANNI ist verpflichtet, in Fällen, die ihm zur Kenntnis gebracht werden, mit den jeweils angemessenen Maßnahmen einzugreifen.

2.14 Einhaltung des Ethikkodex

Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI verlangt von allen Mitarbeitern die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex. Jede Verletzung der Bestimmungen des Kodex wird daher konsequent behandelt und führt zur Verhängung angemessener Sanktionen. (siehe Abschnitt 3.2 Verstöße) Die Mitarbeiter sind daher verpflichtet:

- die Bestimmungen und Richtlinien des Kodex, die ihre jeweilige Tätigkeit betreffen, vollständig zu übernehmen und sich gegebenenfalls an entsprechenden Schulungsmaßnahmen zu beteiligen;

- alle vom Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI eingeführten internen Bestimmungen einzuhalten, die der Beachtung des Kodex oder der Feststellung möglicher Verstöße dienen;

- etwaige Verstöße gegen den Kodex unverzüglich dem Verantwortlichen des Unternehmens zu melden.

Kapitel IV – Beziehungen zu öffentlichen Institutionen und anderen externen Stellen

2.15 Öffentliche Verwaltungen und unabhängige Behörden

Alle Beziehungen zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI und öffentlichen Institutionen dürfen ausschließlich von den dafür zuständigen Funktionen und Mitarbeitern geführt werden und müssen von den Grundsätzen der Korrektheit, Transparenz, Zusammenarbeit und Nichteinmischung unter Wahrung der jeweiligen Aufgaben geprägt sein. Der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI lehnt jegliches Verhalten ab, das auch nur als kollusiv interpretiert werden oder die genannten Grundsätze beeinträchtigen könnte. Geschenke und Aufmerksamkeiten gegenüber Vertretern öffentlicher Institutionen – sofern sie nach den geltenden Unternehmensvorschriften zulässig sind – müssen von symbolischem Wert und dem jeweiligen Anlass angemessen sein und dürfen keinesfalls so beschaffen sein, dass sie als Mittel zur Erlangung unzulässiger Vorteile für den Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI ausgelegt werden können.

2.16 Beziehungen zu öffentlichen Aufsichtsbehörden

Die Adressaten dieses Kodex müssen bei Prüfungen und Inspektionen durch die zuständigen öffentlichen Behörden größtmögliche Bereitschaft und Zusammenarbeit gegenüber den Prüf- und Kontrollorganen zeigen. Ebenso ist bei der Erstellung regelmäßiger Meldungen und sämtlicher an diese Behörden zu übermittelnden Mitteilungen sowie bei der Vorlage oder Übermittlung von Dokumenten, Unterlagen und sonstigen aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften erforderlichen Informationen ein transparentes und verantwortungsbewusstes Verhalten vorgeschrieben. Gegenüber diesen Stellen ist es daher untersagt, Informationen zu verbergen, falsche oder unwahre Dokumente vorzulegen oder die Tätigkeit öffentlicher Aufsichtsbehörden, die aufgrund ihrer institutionellen Aufgaben mit dem Unternehmen in Kontakt treten, in irgendeiner Weise zu verhindern oder zu behindern.

3. ANWENDUNGSVERFAHREN

3.1 Verstöße

Im Falle von Verstößen gegen den Ethikkodex ergreift der Landwirtschaftsbetrieb BLANDINI GIOVANNI gegenüber den für diese Verstöße Verantwortlichen – sofern dies zum Schutz der Unternehmensinteressen als erforderlich angesehen wird und mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist – disziplinarische Maßnahmen, die bis zum Ausschluss der Verantwortlichen aus dem Unternehmen reichen können, mit den sich aus den geltenden Vorschriften ergebenden arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Konsequenzen.

4. VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES KODEX

Bei der Überarbeitung werden sowohl Beiträge von Mitarbeitern und Dritten als auch gesetzliche Entwicklungen sowie die bei der Anwendung des Kodex gesammelten Erfahrungen berücksichtigt.

Nächste Lieferung: Montag 7 September
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